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1253. Dezember 13. Glogau.

Lucie.

Herzog Konrad von Schlesien hat ein Landgut des Breslauer Bisthums, Dyrgove wieder für sich in Anspruch genommen und einen Theil davon seinem zu deutschem Rechte ausgesetzten Dorfe Quelici (Quilitz) hinzugefügt, einen andern, zu welchem der Baumgarten gehört, anderweitig verwendet, auch soll der Bischof einige Hufen (sortes) in dem Dorfe Obisovo (Obisch) haben, auf welchen seit alter Zeit dessen Dienstleute wohnten, diese vereinigte er mit dem benachbarten Gute, auf die Bitte des Herzogs trat der Bischof ab de terra conjuncta civitati, que dicitur Camenicza, in qua habebat propriam araturam, jedoch unter Vorbehalt zweier Mühlen mit hinreichendem Raume für das Gehöft des Müllers und einen Garten, in quo seminentur caules, sowie des Rechtes zur Reparatur der clausura molendini (Mühlwehr) sich auf dem benachbarten Ufer Erde zu holen, ferner hatte der Bischof Anspruch auf 10 Hufen für das an des Herzogs Bruder Boleslaw tauschweise überlassene Gut Grozanovo (Grossen b. Wohlau). Dagegen erhält nun der Bischof das Gut Buscovo (Bauschwitz) dessen Gute Pritovia (Preichau) benachbart mit dem ganzen Distrikte und dessen Nutzung excepta ochoza (= ambitus, ein durch Umgehen abgegrenzter Fleck), sua, que vocatus cron. Ferner tritt der Herzog dem Bischof ab seinen Antheil an dem bisher gemeinsam besessenen Gute Cechlevici (Zechelwitz) sammt der Fischerei in der Oder und dem Rechte an der Oder eine Mühle zu erbauen, welche jedoch der Schifffahrt nicht hinderlich werden darf.

Z.: Ramold, canc. et. scol. Glog, die Kast. Theodricus von Glogau, Steph. v. Krossen, Ocezlaus v. Beuthen, Petrco v. Steinau, Sohn des Predvogius, Pet., Sohn des erwähnten Theodricus, Kast. v. Glogau.


Original D.-A. AA. 63. Lib. nig. 404.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.